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Roviva Garantie

Liebe Kundin, lieber Kunde
 
Nur wer die Nacht zur Erholung und Entspannung geniessen kann, erwacht morgens voller Tatendrang und fit für die Anforderungen des Tages. Unsere einmaligen roviva Schlafsysteme schenken Ihnen gesunden, natürlichen Schlaf und bringen Ihnen damit Kraft und Wohlbefinden für den ganzen Tag.
 
Die Herstellung von hochwertigen Matratzen und Einlegerahmen erfordert lange Erfahrung, fundiertes Wissen und tiefstes Verständnis für die komplexe Materie. Diese Kompetenzen kann man nicht am Markt einkaufen. Sie gehören zu einem langen Prozess aus Forschung und Entwicklung.
 
Seit der Gründung anno 1748, also seit über 250 Jahren, über 9 Generationen hinweg, hat sich roviva, Roth & Cie AG, kompromisslos und ausschliesslich auf ihre Kernkompetenzen, dem Herstellen von Qualitätsprodukten im Schlafkomfort konzentiert und das so erlangte Know-how bewusst und konsequent auf ihre Qualitätsprodukte übertragen.
 
Damit Sie stets die Gewissheit haben:
roviva, das natürlichste und beste Schlafmittel seit 1748
 
Garantiebestimmungen
 
1. Während den ersten 2 Jahren nach Fabrikations-datum gewähren wir auf unseren Matratzen eine Vollgarantie auf allen berechtigten Material- und Produktionsfehlern. Bei Reparaturen oder Austausch ab dem 3. Jahr reduziert sich der Garantieanspruch um 10% pro Jahr ab Fabrika-tionsdatum (Pro-rata-Garantie auf 10 Jahre). Bei Einlegerahmen und Betten leisten wir 2 Jahre Vollgarantie auf Rahmen, mechanisch und elektrisch verstellbaren Bauteilen, inkl. Motoren bei sachgemässem Gebrauch und Unterhalt.
 
Anteilsmässige Beteiligung des Kunden:
3. Jahr: 20%       7. Jahr: 60%
4. Jahr: 30%       8. Jahr: 70%
5. Jahr: 40%       9. Jahr: 80%
6. Jahr: 50%      10. Jahr: 90%
   
2. Der Käufer trägt grundsätzlich die Kosten für Transport und Montage bei Garantiefällen. Füreine Ersatzmatratze während dieser Zeit ist er selbst besorgt. Mit unserer Garantieleistung wird die laufende Garantiezeit nicht unterbrochen; es beginnt auch keine neue Garantiefrist zu laufen.

3. Garantieansprüche sind unmittelbar beim Handel zu melden.
 
4. Matratzen werden im Gebrauch etwas weicher, deshalb fallen normale Festigkeitsabweichungen nicht unter Garantie. Matratzen sind regelmässig zu wenden (auch in Längsrichtung), um eine einseitige Abnützung zu vermeiden.
 
5. Nicht unter Garantie fallen Mängel, die auf einen schlechten, mangelhaften oder unpassenden Einlegerahmen oder Unterlage zurückzuführen sind.
 
6. Qualitätsmatratzen haben z.T. dicke Naturpolsterauflagen, welche in den ersten Monaten durch Gebrauch etwas zusammengedrückt werden. Dadurch können sich leichte Falten im Stoff bilden, was aber durchaus normal ist und keinen Anlass zur Beanstandung geben kann.
 
7. Matratzen haben anfänglich einen spezifischen Eigengeruch. Sie brauchen sich deshalb keine Sorgen zu machen, denn dieser Geruch ist in jeder Beziehung harmlos und verflüchtigt sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit.
 
8. Nicht unter Garantieansprüche fallen: normale Abnützung, Folgen unsachgemässer Behandlung und Gebrauch, Transportschäden oder andere Beschädigungen wie z.B. Risse, Falten, abgerissene Handgriffe, defekte Reissver-schlüsse, Verschmutzungen u.a. durch Stockflecken (Schimmel), Folgeschäden etc.
 
9. In Kombination mit Bett- oder Nachtwäsche, die Kunstfasern enthalten, kann sogenanntes Pilling (Knötchenbildung) bei Matratzenbezügen auftreten. Damit können je nach Schläfer und Umfeld statische Aufladungen entstehen, die das Polstermaterial durch den Bezug wandern lassen. Pilling-Bildung ist von der Garantie ausgenommen.
 
10. Jede weitere Haftung in kausalem Zusammenhang mit unseren Produkten muss abgelehnt werden.
 
11. Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, die Nutzungsdauer einer Matratze nicht länger als 7-10 Jahre hinauszuerstrecken.
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